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Flug- und Platzordnung Das Modellfluggelände des MODELLFLUGCLUB HÖRSTEL e. V. dient ausschließlich zur modellfliegerischen Tätigkeit seiner Mitglieder. Im Interesse eines reibungslosen und geordneten Flugbetriebes und der Sicherheit für Menschen und Modelle ist die nachstehende FLUGORDNUNG für alle Vereinsmitglieder, Gastflieger und Zuschauer verbindlich! Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Modellflugbetrieb auf dem Vereinsgelände ist der Abschluß einer gültigen und ausreichenden Haftpflichtversicherung. 1. Anordnungen der gleichberechtigten Vorstandsmitglieder ist in Bezug auf die Nutzung des Fluggeländes Folge zu leisten. Vereinsmitglieder können das Hausrecht gegenüber Dritten ausüben. 2. Nimmt mehr als ein Pilot am aktiven Flugbetrieb teil, ist ein Flugleiter einzusetzen. Bezogen auf den aktiven Flugbetrieb hat der Flugleiter gegenüber jedermann Hausrecht. Seinen Anweisungen ist deshalb, bezogen auf den Flugbetrieb, unbedingt Folge zu leisten. Wird den Anordnungen des Flugleiters zuwider gehandelt, kann dieser Anordnungen geben, Maßnahmen ergreifen oder ein Flugverbot aussprechen, so dass in jedem Fall ein reibungsloser Flugbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, den Auflagen in der Aufstiegserlaubnis und den Bestimmungen dieser Flugordnung sichergestellt ist. 3. Vor dem Einschalten seines Fernsteuersenders muß jeder Pilot seine Frequenzmarke von der Tafel nehmen und sich vergewissern, dass die von ihm genutzte Sendefrequenz frei ist. Bei der Nutzung einer 2,4 GHz/5,8GHz Sendefrequenz ist keine Frequenzmarke nötig. 4. Vor jedem Start und jeder Landung hat sich der Pilot zu vergewissern, dass die Start- und Landebahn frei ist. 5. Alle am Flugbetrieb unmittelbar beteiligten Piloten stehen grundsätzlich zusammen. Ausnahmen müssen mit dem Flugleiter und beteiligten Piloten abgesprochen werden.
6. Das Überfliegen von Personen, Tieren sowie des Zuschauer- und Parkraumes ist verboten. Personen, Fahrzeuge etc. auf dem Anfahrtsweg müssen beachtet und dürfen ebenfalls nicht überflogen werden. 7. Wird eine im Flugsektor liegende Fläche landwirtschaftlich bearbeitet oder begangen, so ist der Flugbetrieb augenblicklich in einen anderen Bereich des Sektors zu verlegen und ggf. einzustellen. 8. Anfänger dürfen im Sinne eines gefahrlosen Flugbetriebs nur mit Hilfestellung eines erfahrenen Vereinsmitglieds am aktiven Flugbetrieb teilnehmen. 9. Folgende Regelungen und Vorgaben sind Bestandteil der gültigen Aufstiegserlaubnis und müssen im Flugbuch eingesehen werden -Flugzeiten für Modelle, -Flugsektor, -Lärmschutzregelungen, -ggf. Anzahl der gleichzeitig mit Verbrennungsmotor betriebenen Modelle, -3 Modelle mit Verbrenner plus 3 Segler ohne Verbrenner, -Fluggewichtshöchstgrenze liegt bei 25KG,
-Bei der Nutzung eines FPV Modells muss eine zweite Person (Beobachter/Spotter) anwesend sein,
-Die gesetzlichen Bestimmungen müssen bei der Nutzung einer jeden Sendefrequenz eingehalten werden.
10. Die Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor sind wie folgt einzuhalten: montags bis samstags von Sonnenaufgang, jedoch frühestens von 08:00 Uhr montags bis samstags bis Sonnenuntergang, jedoch spätestens bis 20:00 Uhr montags bis samstags ist eine Mittagspause von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr einzuhalten an Sonn- und Feiertagen von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr, längstens jedoch bis Sonnenuntergang. 11 . Gastflieger können eine Tages- oder Wochenmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag(hier: Eintrag im Vereinsflugbuch) entscheidet der Vorstand bzw. der Flugleiter. Die Tages- oder Wochenmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebes am jeweiligen Tag oder Woche und dem entsprechenden Eintrag im Flugbuch. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit von Vereinsmitgliedern aktiv am Flugbetrieb teilnehmen. Vereinsmitglieder haben den Vorrang im Flugbetrieb. 12. Alle Vereinsmitglieder und Gäste sind für die Sauberhaltung des Vereinsgeländes verantwortlich. 13. Das Befahren der Start- und Landebahn ist mit Fahrzeugen jeglicher Art verboten. Parken ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Rasenmäher. 14. Zuschauer dürfen sich nur hinter dem Sicherheitszaun und in den vorgesehenen Bereichen aufhalten. 15. Der Aufenthalt der Zuschauer und Gäste sowie deren Verkehrsmittel auf dem Vereinsgelände des Modellflugclub Hörstel eV. geschieht auf eigene Gefahr. Mit dieser Fassung der Flug- und Platzordnung verliert die Platzordnung vom 14.02.1992 ihre Gültigkeit.
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